Das Kleingedruckte. Unsere AGB.
§ 1 Allgemeines
- Die easybill GmbH betreibt im Internet u. a. unter der Domain „easybill.de“ eine über das Internet nutzbare Softwareanwendung (im Folgenden: Dienst), der Unternehmer bei der Erstellung und Verwaltung von Dokumenten im Zusammenhang mit der kaufmännischen Rechnungslegung (z. B. Rechnungen, Gutschriften, Mahnungen, Angebote) unterstützt. Anbieter des Dienstes ist die easybill GmbH, Düsselstr. 21, 41564 Kaarst (im Folgenden: easybill).
- Diese Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten für alle, auch zukünftige Geschäftsbeziehungen, zwischen dem Nutzer und easybill. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Nutzers (auch z.B. Bezugsbedingungen, Einkaufsbedingungen) werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Geltung ist bei Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich vereinbart. Jedem formularmäßigen Hinweis auf Geschäftsbedingungen des Nutzers wird ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Gegenstand des Nutzungsvertrags ist die Bereitstellung des Dienstes zur Nutzung der Funktionalitäten an den Nutzer.
- Der jeweilige Leistungsumfang richtet sich nach dem vom Nutzer gewählten Leistungspakets und umfasst grundsätzlich die Möglichkeit, verschiedene Dokumente im Zusammenhang mit der kaufmännischen Rechnungslegung erstellen, versenden und verwalten.
- Der Nutzer hat zusätzlich die Möglichkeit, über den Dienst erstellte Dokumente per E-Mail versenden lassen. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung von E-Mails an den Empfänger über die öffentliche Infrastruktur des Internet erfolgt. easybill schuldet dabei nur die Aussendung der E-Mail, nicht jedoch deren erfolgreiche Zustellung beim Empfänger.
- Die Einhaltung der steuerlichen, rechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften bei der Erstellung von Dokumenten obliegt ausschließlich dem Nutzer. Eine steuerliche Beratung durch easybill erfolgt nicht.
§ 3 Vertragsschluss
- Die Nutzung des Dienstes ist nur im Rahmen eines Nutzungsvertrages möglich. Der Abschluss eines Vertrags über die Nutzung des Dienstes ist nur Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen möglich.
- Der Nutzer ist verpflichtet, bei Abschluss eines Nutzungsvertrages nur wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person und dem Unternehmen zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten.
- easybill bietet zunächst den Abschluss von kostenlosen, laufzeitbeschränkten, im Leistungsumfang stark eingeschränkten und nur zu Testzwecken vorgesehenen Nutzungsverträgen an. Hier ist bereits das Bereitstellen des Anmeldeformulars durch easybill ein Angebot zum Abschluss eines solchen Vertrages. Dieses Angebot nimmt der Nutzer an, indem er das Formular ausfüllt und mit dem dazugehörigen Button
„Kostenlos registrieren“ absendet. - Darüber hinaus bietet easybill auch den Abschluss von kostenpflichtigen Nutzungsverträgen an. Hierzu kann der Nutzer in seinem Account mit der Schaltfläche „Paket wählen“ die zur Verfügung stehenden Leistungspakete einsehen und auswählen. Diese Auswahlmöglichkeit ist bereits ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages. Dieses Angebot nimmt der Nutzer an, indem er seine Zahlungsdaten eingibt und dies mit der dazugehörigen Schaltfläche bestätigt.
- Der Nutzer hat jeweils die Möglichkeit, vor Absenden seiner Vertragserklärung seine Angaben zu prüfen und ggf. durch Ändern der entsprechenden Felder zu korrigieren. Ferner kann er die von ihm ausgewählten Leistungen prüfen und durch Betätigen der entsprechenden Auswahlboxen ändern.
- easybill wird dem Nutzer den Eingang der Vertragserklärung unverzüglich durch Zusenden einer E-Mail bestätigen. Für den Abschluss des Vertrages steht die deutsche Sprache zur Verfügung. Der Vertragstext wird von easybill gespeichert, ist dem Nutzer jedoch nicht zugänglich.
§ 4 Bereitstellung des Dienstes
- Der Dienst wird dem Nutzer bei kostenlosen Nutzungsverträgen mit Registrierung, bei kostenpflichtigen Nutzungsverträgen mit Freischaltung durch easybill bereitgestellt.
- Übergabepunkt für die Bereitstellung des Dienstes ist der Routerausgang des Rechenzentrums von easybill. easybill schuldet eine Verfügbarkeit des Dienstes am Übergabepunkt von 98% im Jahresmittel.
§ 5 Weitere Leistungen von easybill
- Neben den Grundfunktionen des Dienstes stellt easybill den Nutzern auch andere, kostenpflichtige Zusatzleistungen zur Verfügung.
- Der genaue Leistungsumfang ist in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen definiert und kann durch die dortigen Möglichkeiten in Anspruch genommen werden.
- Zur Nutzung einzelner Leistung kann der Nutzer ein auf Guthabenbasis geführtes Prepaid-Konto aufladen. Guthaben auf diesem Konto werden nicht verzinst.
§ 6 Nutzungsbefugnis, Rechte
- easybill räumt dem Nutzer das einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht ein, den Dienst während der Laufzeit des Vertrages für eigene Unternehmenszwecke zu nutzen.
- Nicht eingeräumte Rechte stehen dem Nutzer nicht zu. Der Nutzer ist insbesondere nicht berechtigt, Dritten den Dienst zur Nutzung zu überlassen oder mittels des Dienstes Leistungen für Dritte zu erbringen, nämlich für Dritte Dokumente zu erstellen, zu versenden und/oder zu verwalten.
- Sofern und soweit während der Laufzeit des Nutzungsvertrages auf dem Server von easybill eine Datenbank, Datenbanken oder ein Datenbankwerk oder Datenbankwerke entstehen, stehen alle Rechte hieran dem Nutzer zu. Der Nutzer bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer der Datenbanken bzw. Datenbankwerke.
§ 7 Entgelt, Zahlung
- Soweit die Nutzung des Dienstes kostenpflichtig ist, richten sich die Kosten nach den Angaben in der jeweiligen Preisliste. Alle Preise gelten zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Fälligkeit der jeweiligen Entgelte richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag. Entgelte für Leistungen, die monatlich im Voraus abgerechnet werden, sind unmittelbar mit Vertragsschluss und dann wiederkehrend im Voraus fällig. Entgelte für Leistungen, die nach Aufwand abgerechnet werden, oder solche, die über im Vertrag enthaltene Volumina hinausgehen, sind unmittelbar nach Abschluss einer Abrechnungsperiode fällig.
- Für die Zahlungen des Nutzers bietet easybill unterschiedliche Zahlungsverfahren an.
Soweit die Parteien die Zahlungsart „Lastschrift” vereinbaren, erteilt der Nutzer easybill zum Einzug der jeweils fälligen Forderung, auch für wiederkehrende Zahlungen und Verbindlichkeiten in wechselnden Höhen ein SEPA-Basis-Mandat / SEPA-Firmen-Mandat. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird, soweit zulässig, auf 1 Tag verkürzt. Der Nutzer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. - Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung eines Zahlungsauftrags entstehen, gehen zu Lasten des Nutzers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch easybill verursacht wurde.
- Soweit easybill die Möglichkeit hierzu anbietet, kann der Nutzer zur Inanspruchnahme einzelner Leistung ein auf Guthabenbasis geführtes Prepaid-Konto aufladen. Guthaben auf diesem Konto werden nicht verzinst.
§ 8 Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers, Sicherungskopien
- Der Nutzer wählt zum Zwecke der Nutzung des Dienstes Zugangsdaten. Der Nutzer ist verpflichtet, diese Zugangsdaten geheim zu halten und easybill über den Verlust oder die unbefugte Nutzung der Zugangsdaten durch Dritte unverzüglich zu unterrichten. Dem Nutzer ist es nicht gestattet, Zugangsdaten Dritten zur Verfügung zu stellen. easybill ist berechtigt, Zugangsdaten zu sperren, falls ein Verdacht einer unbefugten Nutzung oder eines Missbrauchs der Daten vorliegt.
- Der Nutzer darf den Dienst nur für eigene unternehmerische Zwecke nutzen. Die Nutzung des Dienstes zur Versendung von Werbung jeglicher Art, insbesondere über die bereitgestellten E-Mail-Funktionen ist nicht gestattet.
- Für die Nutzung des Dienstes muss der Nutzer über einen Internetanschluss, ein internetfähiges Endgerät und einen aktuellen Internetbrowser verfügen, deren Kosten er selbst zu tragen hat.
- Der Nutzer ist verpflichtet, regelmäßig, zumindest aber täglich, die im Dienst gespeicherten Daten, nämlich die erstellten bzw. verwalteten Dokumente durch Download zu sichern.
- Soweit der Dienst Schnittstellen zu Systemen Dritter bereitstellt, trifft die Pflicht die Kontrolle der eingehenden oder ausgehenden Daten auf Konsistenz; Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität ausschließlich den Nutzer. Es ist möglich, dass die Anbieter der Drittsysteme easybill Pflichten in Bezug auf die Schnittstelle auferlegen, z.B. Löschfristen oder Kontrollpflichten. Hierauf wird der Nutzer im Rahmen des jeweiligen Vertrages hingewiesen. Diese Pflichten werden in den Vertrag mit einbezogen, und easybill wird die Leistungen unter Berücksichtigung dieser Pflichten erbringen.
- Soweit der Dienst die Möglichkeit des Imports von Daten des Nutzers vorsieht, sei es durch Hochladen von Daten oder durch automatische Erfassung eingehender E-Mails kann es vorkommen, dass Importvorgänge nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden. Es ist daher eine Obliegenheit des Nutzers, importierte Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Zudem dürfen E-Mail-Adressen, die zum automatisierten Import genutzt werden können, nicht an Dritte herausgegeben, sondern nur durch den Nutzer selbst genutzt werden.
- Der Dienst von easybill ist nicht dazu vorgesehen, Daten dauerhaft zu speichern. Der Umfang der zur Verfügung stehenden Speicherplatzes und die Höchstdauer der Speicherung ist im jeweiligen Vertrag geregelt. Dem Nutzer obliegen damit weiterhin die steuerlichen und handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten, z.B. nach §§ 238, 257 HGB, § 147 AO.
§ 9 Datenschutz
- Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insb. die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.
- Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Nutzer personenbezogene Daten Dritter, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen hierzu berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes easybill von Ansprüchen Dritter frei.
- easybill stellt einen Mustervertrag zur Auftragsdatenverarbeitung bereit, der jederzeit vom Kunden angefordert und abgeschlossen werden kann.
§ 10 Haftung
- Die Parteien haften einander bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Parteien im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
- Im Übrigen haftet eine Partei nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung sind, ebenso diejenigen Pflichten, die im Fall einer schuldhaften Verletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung von easybill auf Schadensersatz nach §536a BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen, die vorstehenden Absätze bleiben unberührt.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 11 Laufzeit, Kündigung
- Der Vertrag über eine kostenlose Nutzung beginnt mit Vertragsschluss, läuft für den festgelegten Zeitraum und kann von jeder der Parteien ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
- Die Laufzeit des Vertrages über eine kostenpflichtige Nutzung des Dienstes beginnt mit Freischaltung durch easybill und läuft für den jeweils vereinbarten Zeitraum. Der Vertrag kann durch die Nutzung der online bereitgestellten Funktionen vom Nutzer mit einer Frist von einem Tag zum Laufzeitende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf andernfalls zumindest der Textform; hierfür gilt zudem eine Frist von 7 Tagen zum jeweiligen Laufzeitende.
- Die Laufzeit eines Vertrages über eine kostenpflichtige Nutzung des Dienstes verlängert sich automatisch um die gewählte Laufzeit, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird.
- Stellt der Nutzer die Nutzung des Dienstes vor Ablauf der Kündigungsfrist einseitig ein, werden ihm die Kosten für eine nicht in Anspruch genommene Restlaufzeit seines Vertrages nicht erstattet.
- easybill kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Nutzer für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Zahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt mit der Bezahlung eines Entgelts in Höhe eines Betrags, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug ist. easybill kann in diesem Fall zusätzlich einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Grundpauschale verlangen. Dem Nutzer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 12 Änderungen dieser AGB
- easybill hat das Recht, die Bestimmungen bezüglich der zu erbringenden Leistung nach billigem Ermessen in Abwägung der technischen Erfordernisse und Marktgegebenheiten zu ändern, soweit dies für den Nutzer zumutbar ist.
- Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden im Dienst veröffentlicht. Über Änderungen der AGB, die nicht unter Abs. 1 fallen, wird der Nutzer in Textform informiert. Die Änderungen werden wirksam, sofern der Nutzer den jeweiligen Änderungen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Auf die Bedeutung seines Schweigens wird der Nutzer zusammen mit der Änderungsmitteilung informiert.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
- Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Stand: 09. September 2024