Der One-Stop-Shop (OSS) erleichtert es Unternehmern erheblich, ihre Umsatzsteuerpflichten bei grenzüberschreitenden Verkäufen an Privatkunden in der EU zu erfüllen. Statt sich in jedem Land einzeln registrieren zu müssen, kann die Steuer zentral über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gemeldet werden.
Was ist der One-Stop-Shop (OSS)?
Der OSS ist ein Sonderverfahren im Umsatzsteuerrecht, das es seit dem 1. Juli 2021 gibt. Er ersetzt das frühere „Mini-One-Stop-Shop“-Verfahren (MOSS) und wurde im Zuge der EU-Mehrwertsteuerreform eingeführt. Ziel ist es, innergemeinschaftliche Fernverkäufe und bestimmte Dienstleistungen an Privatpersonen im EU-Ausland einfacher zu erfassen und zu versteuern.
Mit dem OSS meldest du alle entsprechenden Umsätze zentral an das BZSt, das leitet die Daten und die fällige Umsatzsteuer an die jeweiligen EU-Länder weiter. Die Einzelregistrierung in jedem Bestimmungsland entfällt.
Für wen ist der OSS gedacht?
Das OSS-Verfahren (EU-Regelung) richtet sich an:
- Unternehmer mit Sitz in Deutschland, die innergemeinschaftliche Fernverkäufe an Privatpersonen in der EU tätigen
- Unternehmer, die digitale Dienstleistungen, Telekommunikations- oder Rundfunkdienste an Privatkunden im EU-Ausland erbringen
- Plattformbetreiber (z. B. Online-Marktplätze), die als fiktiver Lieferant gelten
- Drittlandsunternehmer, die ein Warenlager in Deutschland betreiben und von dort aus liefern
Wichtig: Der OSS gilt nur für B2C-Umsätze. Lieferungen an Unternehmen (B2B) müssen wie bisher gemeldet werden.
Voraussetzung: Die Lieferschwelle von 10.000 Euro
Wenn dein Jahresumsatz aus Fernverkäufen und elektronischen Dienstleistungen unter 10.000 Euro netto liegt (EU-weit, kumuliert), gelten die Umsätze als im Inland erbracht. Du versteuerst sie dann mit deutscher Umsatzsteuer beim zuständigen Finanzamt, eine OSS-Registrierung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Sobald du diese Grenze überschreitest, musst du entweder:
- dich für den OSS registrieren oder
- dich in jedem betroffenen EU-Land einzeln umsatzsteuerlich erfassen lassen.
So funktioniert der OSS in der Praxis
Registrierung
- Die Registrierung erfolgt über das BZStOnline-Portal.
- Voraussetzung ist eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).
- Die Anmeldung gilt für alle EU-Staaten, eine parallele Registrierung in anderen Ländern ist nicht erlaubt.
- Beginn der Teilnahme ist immer der erste Tag des folgenden Quartals.
Steuererklärung und Fristen
- Die OSS-Umsatzsteuererklärung erfolgt vierteljährlich und muss bis zum Ende des Folgemonats abgegeben werden:
- Quartal: bis 30. April
- Quartal: bis 31. Juli
- Quartal: bis 31. Oktober
- Quartal: bis 31. Januar
- Auch bei Nullumsatz ist eine sogenannte Nullmeldung Pflicht.
Zahlung
- Die fällige Steuer ist fristgerecht an die Bundeskasse zu überweisen.
- Wichtig: Kein Lastschrifteinzug möglich.
- Das Kassenzeichen und der Besteuerungszeitraum müssen im Verwendungszweck der Überweisung angegeben werden.
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Was musst du noch beachten?
Aufzeichnungspflichten
- Für alle im OSS gemeldeten Umsätze musst du zehn Jahre lang Aufzeichnungen führen.
- Die Daten müssen auf Verlangen elektronisch an das BZSt oder andere EU-Behörden übermittelt werden können.
Änderung oder Abmeldung
- Änderungen deiner Registrierungsdaten (z. B. Bankverbindung, Ansprechpartner) müssen spätestens am 10. des Folgemonats elektronisch gemeldet werden.
- Eine Abmeldung vom OSS ist unter Einhaltung einer Frist möglich, wenn z. B. keine entsprechenden Umsätze mehr vorliegen oder dein Unternehmen den Sitz verlegt.
Vorsteuerabzug im Ausland
- Im OSS gemeldete Umsätze berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug über das OSS-Verfahren.
- Du musst die Vorsteuervergütung über das separate Vorsteuer-Vergütungsverfahren im jeweiligen EU-Land beantragen.
Grenzen des OSS: Wann reicht er nicht aus?
Nicht alle grenzüberschreitenden Geschäftsvorgänge lassen sich über OSS abwickeln:
- Innergemeinschaftliche Verbringungen (z. B. Umlagerung deiner Waren ins EU-Ausland im Rahmen von Fulfillment) sind nicht über OSS abgedeckt.
- In solchen Fällen ist eine zusätzliche Registrierung im Lagerland weiterhin erforderlich – insbesondere bei Nutzung von Amazon PAN EU oder anderen EU-Fulfillment-Strukturen.
- Auch B2B-Umsätze sind vom OSS ausgeschlossen.
Für wen lohnt sich der OSS?
Der One-Stop-Shop bietet eine enorme Vereinfachung für kleine und mittlere Unternehmen, die grenzüberschreitend an Privatkunden in der EU verkaufen. Wer z. B. über einen eigenen Onlineshop ins EU-Ausland liefert, kann mit dem OSS:
- den Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren
- teure Einzelregistrierungen vermeiden
- fristgerecht und zentral Umsatzsteuer abführen
Allerdings sollten Unternehmen mit komplexeren Lieferstrukturen oder nennenswertem Vorsteueraufkommen im Ausland die Grenzen des OSS genau kennen und ihre Geschäftsabläufe entsprechend anpassen.
Tipp für den Einstieg
Wenn du dich für den OSS registrieren möchtest:
- Prüfe, ob du die Umsatzgrenze von 10.000 Euro überschreitest.
- Beantrage eine USt-IdNr., falls noch nicht vorhanden.
- Registriere dich im BZStOnline-Portal für den OSS.
- Plane die regelmäßige Abgabe der OSS-Erklärung und pünktliche Zahlung ein.
- Dokumentiere deine Umsätze sorgfältig für etwaige Prüfungen.
FAQ: Häufige Fragen zum One-Stop-Shop (OSS)
Muss ich Umsätze an deutsche Privatkunden auch im OSS melden?
Nein. Der OSS gilt ausschließlich für Umsätze an Privatpersonen in anderen EU-Mitgliedstaaten. Verkäufe innerhalb Deutschlands werden wie gewohnt über die reguläre Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt gemeldet.
Kann ich freiwillig auf die 10.000-Euro-Ausnahmeregelung verzichten?
Ja. Auch wenn deine grenzüberschreitenden Umsätze unter der Lieferschwelle von 10.000 Euro netto liegen, kannst du dich freiwillig für den OSS registrieren. Damit verpflichtest du dich für mindestens zwei Jahre zur zentralen Erklärung über das Verfahren.
Was ist ein innergemeinschaftlicher Fernverkauf?
Dabei handelt es sich um den Versand von Waren an Privatpersonen in anderen EU-Staaten. Die Lieferung startet in einem EU-Mitgliedstaat und endet im Wohnsitzland des Endkunden. Entscheidend ist, dass der Käufer kein Unternehmer ist.
Was bedeutet „elektronische Schnittstelle“ im OSS-Kontext?
Online-Plattformen wie Amazon oder eBay gelten als elektronische Schnittstellen, wenn sie den Verkauf physischer Waren von Drittanbietern technisch abwickeln. Unter bestimmten Bedingungen haften sie selbst für die Umsatzsteuer. In diesen Fällen bist du als Verkäufer von der OSS-Meldung befreit.
Kann ich über den OSS auch B2B-Umsätze melden?
Nein. Der OSS ist ausschließlich für Lieferungen und Leistungen an Endverbraucher gedacht. Geschäftskunden innerhalb der EU müssen weiterhin über die regulären umsatzsteuerlichen Verfahren abgerechnet werden.
Was passiert, wenn ich die OSS-Erklärung verspäte oder nicht abgebe?
Ein Verstoß gegen Melde- oder Zahlungspflichten kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Dann musst du dich in jedem betroffenen EU-Staat einzeln registrieren. Eine Wiederaufnahme ins OSS-Verfahren ist erst nach zwei Jahren möglich.
Was muss ich bei Rücksendungen und Gutschriften beachten?
Korrekturen von Umsätzen (z. B. bei Retouren) werden in der darauffolgenden OSS-Steuererklärung berücksichtigt. Alternativ können sie innerhalb von drei Jahren über eine Korrekturmeldung für das ursprüngliche Quartal berichtigt werden.
Wie kann ich prüfen, ob mein Kunde Unternehmer oder Privatperson ist?
Privatpersonen verfügen in der Regel nicht über eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Möchtest du sichergehen, kannst du dir eine USt-IdNr. vom Kunden vorlegen lassen und online beim Bundeszentralamt für Steuern überprüfen.
Welche Währung ist in der OSS-Erklärung anzugeben?
Die Umsätze sind in Euro zu melden. Beträge in Fremdwährungen müssen mit dem von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Umrechnungskurs zum Monatsdurchschnitt umgerechnet werden.
Gibt es eine Möglichkeit, OSS-Daten automatisiert zu übertragen?
Ja. Viele Buchhaltungs- oder E-Commerce-Lösungen wie easybill, lexoffice oder JTL bieten vorbereitete Exporte oder Schnittstellen zum OSS-Verfahren an. Damit lassen sich die Umsatzdaten zeitsparend aufbereiten und übermitteln.
Kann ich meine Umsatzsteuer-Voranmeldung in Deutschland durch OSS ersetzen?
Nein. Der OSS ist ein ergänzendes Verfahren. Alle Umsätze innerhalb Deutschlands sowie innergemeinschaftliche Erwerbe oder B2B-Leistungen müssen weiterhin über die reguläre Umsatzsteuervoranmeldung gemeldet werden.
Wo finde ich das BZStOnline-Portal und Hilfe zur Registrierung?
Die Registrierung und alle weiteren Funktionen findest du im BZStOnline-Portal unter www.bzst.de. Dort gibt es auch Schritt-für-Schritt-Anleitungen, technische Informationen und direkten Support.





