Marktplatzhändler aufgepasst: Haben Sie Ihre Erfassungsbescheinigung schon beantragt?
Wenn Sie in Deutschland auf Amazon, eBay oder anderen Marktplätzen handeln, benötigen Sie gemäß dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen “Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet” eine „Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) im Sinne von § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG” (in Kurzform auch häufig Erfassungsbescheinigung…