Kennzeichnungspflicht für schwere Pakete: So vermeiden Sie Verzögerungen und zusätzliche Kosten
Ab Januar 2025 gilt: Pakete mit einem Gewicht von mehr als 10 kg sowie Pakete über 20 kg müssen mit einem gut sichtbaren und leicht verständlichen Hinweis auf das erhöhte Gewicht gekennzeichnet werden. Diese neue Regelung des Postgesetzes soll die Zustellkräfte in der Logistikbranche entlasten und die Sicherheit im Versandprozess erhöhen. Ab 1. April 2025…