Die WEEE-Nummer: Warum sie auf Marktplätzen zur Pflicht wird und was Sie wissen müssen
Onlinehändler aufgepasst! Wer über einen Online Marktplatz wie Amazon, eBay und Co. elektronische Waren vertreibt, muss zum 01.07.2023 eine wichtige Änderung beim Artikellisting vornehmen: Anbieter von Elektronikgeräten müssen ab Anfang Juli einen Nachweis erbringen, dass die angebotene Ware von einem ordnungsgemäß, im Sinne des ElektroG, registrierten Hersteller stammt. Der Nachweis selbst ist hierbei nicht zwingend neu, die…