Der One-Stop-Shop (OSS) für Mehrwertsteuern in der EU: Eine Erleichterung für grenzüberschreitende Geschäfte

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Wofür genau steht denn der One-Stop-Shop? In einer globalisierten Welt, in der Unternehmen zunehmend grenzüberschreitend tätig sind, ist die Vereinfachung von Geschäftsprozessen von entscheidender Bedeutung. Eines der neuesten Instrumente der vergangenen zwei Jahre, das Unternehmen in der Europäischen Union (EU) dabei unterstützt, ihre Mehrwertsteuerabrechnungen zu vereinfachen, ist das sogenannte “One-Stop-Shop”-Verfahren (OSS).

Dieses Konzept hat das Potential, die Bürokratie erheblich zu reduzieren und die steuerlichen Verpflichtungen für Unternehmen, die in mehreren EU-Ländern tätig sind, zu erleichtern. In diesem Blogbeitrag werden wir das One-Stop-Shop-Verfahren genauer untersuchen.

Warum wurde das OSS-Verfahren in 2021 eingeführt?

Die Idee hinter dem OSS-Verfahren besteht darin, die Belastung für Unternehmen zu verringern, die grenzüberschreitende Dienstleistungen und Waren innerhalb der EU anbieten. Vor der Einführung des OSS-Verfahrens mussten Unternehmen, die in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten tätig waren, separate Mehrwertsteuererklärungen und -zahlungen in jedem Land durchführen. Dies führte zu erheblichem Verwaltungsaufwand, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.

Das OSS-Verfahren bietet eine zentrale Anlaufstelle, bei der Unternehmen ihre Umsatzsteuererklärungen und -zahlungen für grenzüberschreitende Aktivitäten in einem einzigen EU-Land einreichen können. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand und erleichtert die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften.

Was deckt das OSS-Verfahren ab?

Das OSS-Verfahren gilt sowohl für Dienstleistungen als auch für Warenlieferungen, die grenzüberschreitend innerhalb der EU an Endkunden (B2C) erbracht werden. Dies bedeutet, dass Unternehmen, die in verschiedenen EU-Ländern Dienstleistungen erbringen oder Waren verkaufen, von diesem Verfahren profitieren können. Egal, ob es sich um den Verkauf von Modeartikeln, Softwarelizenzen oder Online-Dienstleistungen handelt, das OSS-Verfahren kann Unternehmen in verschiedenen Branchen erheblich entlasten. Wichtig zu wissen ist, dass das OSS-Verfahren nicht im Business to Business Bereich angewandt wird, da wir hier ansonsten von steuerfreien, innergemeinschaftlichen Lieferungen sprechen. OSS gilt daher nur im B2C-Sektor.

Wie funktioniert das OSS-Verfahren?

Unternehmen, die am One-Stop-Shop teilnehmen möchten oder auch müssen, aufgrund der erreichten EU-weiten Lieferschwelle i. H. v. 10.000 Euro, müssen sich zunächst bei der Steuerbehörde des EU-Landes registrieren, in dem sie ansässig sind. Sobald sie registriert sind, können sie regelmäßige OSS-Meldungen einreichen, in denen sie die Umsatzsteuer für alle grenzüberschreitenden Aktivitäten innerhalb der EU zusammenfassen. Diese Meldungen werden elektronisch über das System der jeweiligen Steuerbehörde eingereicht.

Vorteile des OSS-Verfahrens

Das One-Stop-Shop-Verfahren bietet mehrere Vorteile für Unternehmen, darunter:

Reduzierter Verwaltungsaufwand:

Unternehmen müssen nicht mehr separate Mehrwertsteuererklärungen in jedem EU-Land einreichen, in dem sie tätig sind. Dies spart Zeit und Ressourcen.

Bessere Einhaltung

Durch die zentrale Abwicklung wird die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften vereinfacht, was die Wahrscheinlichkeit von Fehlern reduziert.

Verbesserte Transparenz

Unternehmen haben eine bessere Übersicht über ihre grenzüberschreitenden Geschäftsaktivitäten und die damit verbundenen Steuerpflichten.

Unterstützung des Binnenmarkts

Das OSS-Verfahren trägt zur Schaffung eines einheitlichen Binnenmarkts in der EU bei, indem es den Handel über Grenzen hinweg erleichtert.

Der OSS in easybill

easybill als Rechnungssoftware unterstützt selbstverständlich den OSS. Als Unternehmer im E-Commerce biete der easybill Import Manager die Funktion, per OSS-Erkennung die Steuersätze des Versandziellandes auszuweisen. Eine umfassende Auswertung in easybill selbst, gibt Ihnen den perfekten Überblick über Ihre Auslandsumsätze. Sie müssen wir nicht lange nach komplizierten Daten suchen oder diese über verschiedene Quellen zusammentragen. Per Klick erhalten Sie die vollständige Übersicht und können diese natürlich auch exportieren.

Ihr Steuerberater hat derzeit noch einen enormen Aufwand, die OSS-Umsätze korrekt zu verbuchen? Auch hier schafft easybill Abhilfe. Per Formatkonfiguration für den DATEV Rechnungsdatenservice 1.0 können Sie alle Buchhaltungskonten für die jeweiligen EU-Länder, in die Sie Ware vertreiben, einmalig hinterlegen. Nach Erstellung der Rechnung wird das Konto automatisch im Hintergrund zugeordnet und beim Export zu DATEV mit übergeben.

Fazit

Das One-Stop-Shop-Verfahren ist ein wichtiger Schritt zur Vereinfachung der Mehrwertsteuerabrechnungen für Unternehmen, die grenzüberschreitend in der Europäischen Union tätig sind. Es verringert den bürokratischen Aufwand und erleichtert die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften. Unternehmen sollten sich über die Vorteile und Anforderungen des OSS-Verfahrens informieren, um die Möglichkeiten zur Rationalisierung ihres grenzüberschreitenden Geschäfts zu nutzen. Mit dieser Initiative strebt die EU an, die Geschäftstätigkeit über Landesgrenzen hinweg so nahtlos wie möglich zu gestalten und das Wachstum in der gesamten Region zu fördern.



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