Ab dem 1. Januar 2025 wird das neue Wachstumschancengesetz in Kraft treten, das erhebliche Änderungen bei der Rechnungsausstellung zwischen inländischen Unternehmen (B2B) mit sich bringt. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, welche Auswirkungen der neue Gesetzentwurf auf Unternehmen haben wird und worauf Sie sich einstellen müssen.
Hintergrund und Ziel des Gesetzes
Der Gesetzentwurf zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung ist ein wesentlicher Bestandteil des Wachstumschancengesetzes. Das übergeordnete Ziel besteht darin, den Geschäftsverkehr zu digitalisieren und die Prozesse rund um die Rechnungserstellung und -verarbeitung effizienter zu gestalten. Dadurch sollen Verwaltungskosten gesenkt, Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Transaktionen verbessert werden.
Neue Definition der E-Rechnung
Ab dem 1. Januar 2025 wird eine Rechnung nur noch als elektronische Rechnung anerkannt, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Diese Formate müssen entweder der europäischen Norm EN 16931 entsprechen oder zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden und alle erforderlichen Angaben korrekt extrahieren.
Verpflichtung zur E-Rechnung
Die E-Rechnung wird für alle Umsätze zwischen inländischen Unternehmen obligatorisch sein. Diese Regelung betrifft nicht nur herkömmliche Rechnungen, sondern auch Gutschriften und Rechnungen für spezielle Umsätze wie Reiseleistungen oder Umsätze von Kleinunternehmen.
Formate und Übermittlung
Akzeptierte Formate für E-Rechnungen umfassen unter anderem XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1. Die Übermittlung kann per E-Mail, elektronischen Schnittstellen oder Portalen zum Upload von E-Rechnungen erfolgen. Es ist dabei entscheidend, dass die Rechnung maschinenlesbar ist und die Authentizität der Herkunft sowie die Unveränderlichkeit des Inhalts gewährleistet sind.
Ausnahmen und Übergangsregelungen
Es gibt Ausnahmen für Rechnungen über Kleinbeträge bis 250 Euro sowie Fahrscheine, die weiterhin in anderer Form ausgestellt werden können. Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 800.000 Euro erhalten bis Ende 2027 Übergangsregelungen, die die Verwendung von Papier- oder nicht-strukturierten elektronischen Rechnungen ermöglichen.
Praktische Auswirkungen für Unternehmen
Unternehmen werden ihre internen Prozesse und Systeme anpassen müssen, um den Anforderungen der E-Rechnung gerecht zu werden. Es kann erforderlich sein, mit externen Dienstleistern zusammenzuarbeiten, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen.
Aufbewahrung und Vorsteuerabzug
Die strukturierten Teile der E-Rechnung müssen unveränderlich aufbewahrt werden. Nur durch die Verwendung von elektronischen Rechnungen können Unternehmen die gesetzlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllen, weshalb eine Umstellung auf die neuen Formate unvermeidlich ist.
Mehr Effizienz durch die Einführung der E-Rechnungspflicht
Die obligatorische Einführung der E-Rechnung ab 2025 stellt einen wichtigen Schritt in der Digitalisierung des Geschäftsverkehrs dar. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen, ihre Prozesse anpassen und die Vorteile der E-Rechnung nutzen.
Es wird empfohlen, den vollständigen Gesetzestext auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen einzusehen. Eine rechtzeitige Vorbereitung und Anpassung an die neuen Vorschriften sind entscheidend, um die Potenziale der Digitalisierung voll auszuschöpfen.
Es ist ratsam, die Vorteile der E-Rechnung frühzeitig zu nutzen und sicherzustellen, dass die Organisation optimal vorbereitet ist, wenn das Gesetz in Kraft tritt.
Die Nutzung einer spezialisierten E-Rechnungssoftware wie easybill kann Unternehmen dabei helfen, die neuen Anforderungen effizient zu erfüllen.
Weiterführende Links und Quellen
Detaillierte Informationen und den vollständigen Gesetzestext finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen.
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