IOSS – aber wozu? Sie gründen ein Unternehmen außerhalb der EU, beispielsweise in China oder in der Schweiz, eben weil Sie nicht von steuerlichen Vorgaben oder anderen Hintergründen und Vorschriften der EU betroffen sein wollen? Vom OSS haben Sie gehört, waren jedoch „erleichtert“, dass Sie nicht betroffen sind? Die EU hat jedoch eine steuerliche Reform auf den Weg gebracht, die auch Sie als Drittlandsunternehmen betrifft.
Ihr Firmensitz ist die Schweiz oder China? Sie verkaufen Waren aus diesen Ländern in die EU? Sie nutzen keinen eigenen Onlineshop? Stattdessen profitieren Sie von den Vertriebsmöglichkeiten und Konditionen, die Marktplätze wie Amazon mit seinem Fulfillment by Amazon-Programm bieten kann?
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Steuerfrei war gestern – bzw. vor dem IOSS
Was für viele zuletzt aus Unternehmenssicht noch attraktiv war, nämlich Produkte steuerfrei in die EU zu verkaufen, klappt nun nicht mehr. Durch die Abschaffung des steuerfreien Imports von Waren bis 22 Euro Warenwert und die Einführung des Import One Stop Shops hat nun auch der Drittlandsunternehmer nur noch folgende Optionen:
- er registriert sich in jedem EU-Land lokal, in das er Waren versendet
- er nutzt die Vorteile des IOSS und führt seine Steuer hierüber ab, erspart sich aber die einzelne Registrierung
Ein Praxisbeispiel – Was heißt dies nun konkret?
Viele easybill-Nutzer sind Unternehmen aus der Schweiz, China, Hong Kong, den USA oder vor allem auch aus dem Vereinigten Königreich (UK). Die Folgen des BREXIT sind hier deutlich zu sehen, treffen nun aber in ähnlicher Form auch andere Staaten. Die EU ist als attraktiver Zielmarkt nicht wegzudenken für die meisten Unternehmer. Also muss man in „den sauren Apfel“ beißen und sich den neuen Spielregeln der EU anpassen.
Als Schweizer Unternehmen habe ich bislang meine Waren steuerfrei in die EU verkauft und hierüber meine Rechnungen mit easybill erstellt. Als Verkaufskanal nutze ich Amazon. Die Ware versende ich zum Teil selbst aus der Schweiz, zum Teil nutze ich aber auch PAN EU Lager in Deutschland, Frankreich, Italien, Polen, Spanien oder Tschechien. Bislang habe ich dort die Steuer abgeführt von wo aus die Ware versendet wurde. Ich war registriert in jedem PAN EU Lagerland und habe meine Steuer dort gemeldet und abgeführt.
Seit dem 1.07.2021 ist jedoch die elektronische Schnittstelle, sprich Amazon in diesem Fall, für die Abfuhr der Steuer zuständig, da Amazon die Waren zustellt. Die Rechnungserstellung habe ich als Unternehmer nicht mehr selbst in der Hand, sondern muss Sie dem Marktplatz überlassen. Alle Rechnungen?
Rechnungen erstellen – die Ausnahmefälle des IOSS
In einigen Ausnahmefällen erstellt der Unternehmer aus dem Drittland die Rechnungen selbst.
- werden Waren an Business-Kunden (B2B) verkauft, spielt der Warenwert keine Rolle. Der Drittlandsunternehmer erstellt die Rechnung.
- werden Waren über 150 Euro Warenwert an Endkunden (B2C) verkauft, erstellt ebenfalls der Drittlandsunternehmer die Rechnung und führt die Steuer des Ziellandes ab. Dies geschieht über den IOSS.
Genau diese Rechnungen können Sie auch weiterhin in easybill erstellen. Wir empfehlen, im Fall von Amazon-Bestellungen, die Aktivierung des Umsatzsteuer-Berechnungsservices mit der Option selbst die Rechnungen zu erstellen (VCS lite). Sie sehen diese Option nicht im Sellercentral? Sprechen Sie unser Supportteam gerne an.
Ihre Rechnung – Ihr Marketing
Dennoch sollten Sie Ihre Rechnungen nicht vollständig aus der Hand geben, denn die Dokumente sind oftmals auch ein sinnvolles Marketinginstrument. Ihr Logo, Ihr Briefpapier, Ihre Texte – dies alles sollte einen hohen Stellenwert für Ihr Unternehmen haben. Außerdem bietet die eigene Rechnungserstellung in easybill weitere Vorteile:
- DATEV Export für den Steuerberater
- Umsatzstatistiken
- Auswertungen
- Exporte für Ihre Archivierung
Lesen Sie außerdem:
Was muss ich in easybill für den OSS einstellen?
Einstellungen Upload von Rechnungen zu Amazon (bei Nutzung des Umsatzsteuer-Berechnungsservice/VCS lite)