Ein Gruß geht raus an unsere Schweizer Nachbarn. Die QR-Rechnung an sich ist natürlich nicht komplett neu, jedoch wird sie ab dem 30. September nun Pflicht und die Zahlungsscheine werden größtenteils abgelöst. Ein Grund sich Sorgen zu machen, dass nun ein immenser Aufwand auf einen zukommt? Nicht für easybill-Kunden.
easybill unterstützt die QR-Rechnung schon seit einer ganzen Zeit. Für Kunden aus der Schweiz, mit einer Schweizer IBAN, kann es also so weitergehen wie bisher. Da es zwei Varianten der QR-Rechnung gibt, weisen wir darauf hin, dass easybill die Variante QR-Rechnung mit Referenznummer verwendet.
Ein kurzer Überblick vorab
QR-Rechnung statt Zahlungsschein
Bisher haben Sie noch keine QR-Rechnung verwendet oder nur die Kombination aus dem orangenem Zahlungsschein mit QR-Code? Oder es stellte sich Ihnen bisher die Frage ob es ein separates Lesegerät für den QR-Code benötigt? Im Grund sollten die meisten Smartphones oder auch Tablets heutzutage über einen QR-Code-Scanner verfügen. Ihre Kunden benötigen daher keinen Zahlungsschein mehr, mit dem sie ggf. zur Bank gehen mussten oder ihn als Ausfüllhilfe für eine Überweisung genutzt haben. Der QR-Code macht das Leben noch viel leichter und den Abgleich mit Ihren offenen Rechnungen in easybill noch effizienter.
Wie das ganze aussieht im Druck? Wir geben Ihnen ein Beispiel mit an die Hand.
Rechnungsstellung Schweiz Beispiel – Vorschau:
Rechnung Schweiz: Wie liest man den QR-Code ein?
Wie bereits erwähnt, ist kein spezielles Lesegerät in der Anschaffung notwendig. Ihre Kunden erhalten weiterhin wie gewohnt Ihre easybill-Rechnung mit einem separaten Anhang für den QR-Code. Eine exakte Anleitung zur Einrichtung der notwendigen Informationen finden Sie wie immer in unserem Hilfe-Center. Wichtigste Voraussetzung ist jedoch – der Titel dieses Blog-Beitrag nimmt es im Grunde vorweg – Sie sind ein Unternehmen mit Sitz in der Schweiz. Das heißt eine QR Rechnung setzt auch per Schweizer Standard voraus, dass Sie über eine IBAN beginnend mit CH oder LI (für Liechtenstein) verfügen müssen. Für alle anderen Kunden sind die notwendigen Einstellungen nicht sichtbar, wenn nicht als Firmensitz „Schweiz“ im easybill-Account hinterlegt ist.
Die Top 3 Fragen rund um die QR-Rechnung
Ich muss eine QR Code Rechnung erstellen. Was ist notwendig für eine QR-Rechnung?
Als Erkennungswert für die QR-Rechnung gilt der sogenannte Swiss QR-Code. Dieser muss im Anhang ersichtlich sein und für den Kunden scannbar sein, um die Zahlung somit vornehmen zu können.
Ja, für Unternehmen mit Firmensitz in der Schweiz ist die QR-Rechnung ab dem 30.09.2022 eine Pflichtvorgabe.
Der QR Code kann von allen gängigen Banking Apps auf dem Smartphone oder Tablet eingelesen werden.
Auf unserem YouTube Kanal easybill TV haben wir noch einmal das ganze Thema QR-Rechnung für Sie aufbereitet.
Tipp: Für Schweizer Unternehmen ist vielleicht auch diese App interessant: https://magicheidi.ch. Die App erstellt nach Ihren Vorgaben einfachste Rechnungen mit QR-Code. Für den Anfang sicherlich keine schlechte Option.