Neben Ihrer hauptberuflichen Tätigkeit erbringen Sie noch kleinere Dienstleistungen? Oder Sie verkaufen handgefertigte Produkte, online, für kleines Geld?
Auch ohne Gewerbe kann es demnach vorkommen, dass Ihr Geschäftspartner eine Rechnung wünscht. In Ihrem speziellen Fall als Privatperson gäbe es hierzu zwar keine Verpflichtung, die Möglichkeit einer sogenannten Privatrechnung haben Sie jedoch trotzdem. Wir erklären Ihnen gerne wie Sie als Privatperson Rechnungen ausstellen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Privatrechnung und gibt es eine Pflicht zur Ausstellung?
Wenn Sie als Privatperson etwas veräußern, jedoch kein Gewerbe angemeldet haben, kann es dennoch vorkommen, dass Ihr Geschäftspartner eine Rechnung verlangt. Auch der Geschäftspartner muss kein Unternehmer sein. Es kann sich ebenfalls um eine Privatperson handeln.
Es sei außerdem ganz klar gesagt: eine Pflicht zur Ausstellung einer Rechnung gibt es für Sie nicht. Wenn Sie jedoch eine Rechnung herausgeben, müssen Sie sich an die grundsätzlichen Vorgaben der Gewerbeordnung halten. Auch ohne Gewerbeanmeldung!
Eine Privatrechnung ist in ihrem Betrag im Grunde unbegrenzt möglich. Ein Augenmerk gilt jedoch der Steuer. Steuerfrei bleiben Ihre privaten Dienstleistungen nur, wenn sich Ihr Gewinn aus dem erzielten Umsatz unter 600 Euro pro Jahr hält.
Welche Pflichtangaben gibt es für die Privatrechnung?
Wer bereits unsere Ratgeberseite Die 10 Bestandteile und Pflichtangaben einer Rechnung kennt, ist bestens informiert über die Inhalte einer regulären Rechnung eines Unternehmers. Der Unterschied zur Privatrechnung ergibt sich allein schon aus den entfallenden Angaben zur Umsatzsteuer. Die überwiegenden Punkte bleiben ansonsten jedoch auch im Falle der Privatrechnung bestehen:
- Ihr Name und Ihre vollständige Anschrift als Dienstleister oder Verkäufer einer Ware
- Der Name und die Anschrift Ihres Kunden
- Das Rechnungsdatum
- Der Leistungszeitraum bzw. Zeitpunkt des Verkaufs einer Ware
- Der Leistungsumfang bzw. die Menge und die Beschreibung der Ware
- Wichtig für beide Vertragsparteien: der Hinweis auf einen vorliegenden Privatverkauf/eine vorliegende Privatdienstleistung
Privatrechnung ohne Steuernummer – ist das korrekt?
Da Sie weder über eine Steuernummer, noch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen, können Sie diese auch nicht mit angeben. Ähnlich wie bei der Kleinunternehmerregelung geben Sie auch auf Ihrer Privatrechnung einen Hinweis an, um die Steuerbefreiung zu erklären.
Was passiert im Falle von wiederkehrenden Abrechnungen derselben Leistung?
Ihre Beauftragung war zu Beginn der Geschäftsbeziehung als etwas Einmaliges geplant? Nun stellt sich jedoch heraus, dass die Zusammenarbeit dauerhaft fortbestehen wird und Sie daher regelmäßig Ihre Dienstleistungen abrechnen müssen?
Ab diesem Zeitpunkt sollten Sie sich hinsichtlich einer Gewerbeanmeldung informieren lassen oder diese direkt vornehmen. Denn wiederkehrende Tätigkeiten und Abrechnungen können als gewerbliche Tätigkeiten angesehen werden. Und diese setzen wiederum eine Gewerbeanmeldung voraus.
Gehen Sie am besten kein Risiko ein und lassen sich durch einen Steuerberater professionell beraten.
easybill als Privatperson nutzen – geht das?
easybill als Rechnungssoftware unterstützt jedermann im täglichen Business wenn es um die Rechnungserstellung geht. Die Branche, die Unternehmensgröße oder die Rechtsform des Unternehmens spielt hierbei keine Rolle.
easybill richten Sie ganz nach Ihren Vorstellungen ein. So wird beispielsweise von Anfang an gewählt, dass Sie keinen Steuerausweis auf Ihren Dokumenten benötigen. Jegliche Informationen, was gedruckt werden soll und welche Infos in Ihrem persönlichen Fall nicht notwendig sind, editieren Sie über die Layout-Einstellungen und Dokumentenvorlagen.
Verwalten Sie auch Ihre Privatrechnungen von Beginn an in easybill, fällt die Umstellung auf eine Rechnung mit Steuerausweis nicht mehr schwer. Sie müssen sich an kein neues System gewöhnen und haben weiterhin all Ihre Dokumente, Kundendaten und Umsätze im Blick. Legen Sie am besten direkt los!
Lesen Sie außerdem:
Rechnungen für Ferienwohnungen: Unsere 10 Punkte für Ihre Checkliste
Erfolgreiche Rechnungserstellung für Kleinunternehmer: 7 Keyfacts für Ihr Business
Kleinunternehmerregelung aktivieren / deaktivieren (Hilfe-Center)