Onlinehändler aufgepasst! Wer über einen Online Marktplatz wie Amazon, eBay und Co. elektronische Waren vertreibt, muss zum 01.07.2023 eine wichtige Änderung beim Artikellisting vornehmen: Anbieter von Elektronikgeräten müssen ab Anfang Juli einen Nachweis erbringen, dass die angebotene Ware von einem ordnungsgemäß, im Sinne des ElektroG, registrierten Hersteller stammt. Der Nachweis selbst ist hierbei nicht zwingend neu, die Pflicht zur Kontrolle durch die Marktplätze jedoch schon.
Sie erinnert dies an die Umsatzsteuer-Registrierungspflicht? Es kommt dem nah, da auch jetzt die Marktplätze wieder vermehrt in Haftung genommen werden.
Wie ist dieser Nachweis nun zu erbringen und wer muss ihn überhaupt erbringen? Alles was Sie zu diesem Thema wissen müssen, haben wir in diesem Blog für Sie zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
Der Hintergrund der Neuregelung
Der Gesetzgeber hat die Neuregelung eingeführt, damit noch genauer kontrolliert wird, ob elektronische Geräte zum Kauf angeboten werden, die im schlimmsten Fall gar nicht (mehr) verkehrsfähig sind. Die Neuregelung begründet sich in der EPR, der Extended Producer Responsibility, also der erweiterten Herstellerverantwortung. Um dies sicherzustellen, muss also ab sofort der Verkäufer für einen Nachweis sorgen. Der Marktplatz wiederum wird in die Haftung genommen, diesen Nachweis auch kontrollieren zu müssen.
Die Marktplätze müssen ab dem 01.07.2023 prüfen, ob Verkäufer Ihres Marktplatzes angebotene Elektro- und Elektronikgeräte von einem ordnungsgemäß bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) registrierten Hersteller stammen. Das eindeutige Kontrollkriterium für diese Überprüfung ist die WEEE-Nummer (Waste of Electrical and Electronic Equipment).
Um diese Nummer zu erhalten, muss sich ein Hersteller oder Verkäufer von elektronischen Geräten bei der Stiftung EAR eintragen lassen, bevor die Geräte mittels Angebot auf dem Online Marktplatz in Umlauf gebracht werden. Dies betrifft alle Geräte, ob batteriebetrieben oder mit Netzstecker, unabhängig der Größe oder Beschaffenheit, die jedoch einen Stromdurchlauf aufweisen.
Warum ist diese Verordnung nun so wichtig? Weil es grundsätzlich darum geht, dass die Hersteller mehr mit in die Verantwortung genommen werden, dass die Entsorgung dieser Geräte umweltgerecht und ordnungsgemäß abläuft.
Damit Sie also keine Sperre für Ihr Produktlisting oder irgendeine Art von Umsatzeinschränkung erfahren, sollten Sie hier auf die korrekte Darstellung Ihrer Artikel im Marktplatz achten.
Welche Waren sind betroffen?
Welche Waren fallen denn überhaupt unter diese Neuregelung? Es geht um Elektro- und Eletronikgeräte sowie um Batterien und Akkus. Und die Registrierungspflicht gilt für jeden, der
- ein Produkt herstellt, das unter die EPR-Bestimmungen im jeweiligen Land fällt
- ein Produkt importiert, das unter die EPR-Bestimmungen im jeweiligen Land fällt
- ein Produkt verkauft, das unter die EPR-Bestimmungen im jeweiligen Land fällt, wenn er nicht in diesem Land ansässig ist
Wenn Sie die Ware nur vertreiben, aber nicht selbst herstellen, sollten Sie unbedingt prüfen, ob es seitens des Herstellers bereits eine WEEE-Nummer gibt, die Sie beim Artikel hinterlegen müssen.
Die WEEE-Nummer
Was genau ist nun die WEEE-Nummer? Die WEEE-Nummer ist eine Registrierungsnummer, die einem Hersteller von elektronischen Geräten bei der Registrierung durch die Stiftung EAR zugeteilt wird. Grundsätzlich kann sich jeder, der entweder selbst elektronische Geräte herstellt oder aber diese „nur“ vertreibt, registrieren lassen und eine Nummer erhalten.
Wichtig ist, dass er die Anforderungen für diese Zertifizierung einhält. Vertreiben Sie beispielsweise Elektroartikel online, importieren diese jedoch aus dem EU-Ausland oder auch aus einem Drittland und können nicht nachweisen, dass der eigentliche Hersteller über eine Zertifizierung verfügt, so können Sie diese eigenständig übernehmen. Allerdings gehen dann natürlich auch alle Nachweispflichten auf Sie über.
Die WEEE-Nummer gab es auch bereits vor dem 01.07.2023. Die Vorgehensweise zur Zertifizierung ist somit nicht neu für Hersteller und den Vertrieb von elektronischen Waren. Lediglich die Nachweispflicht und die Kontrolle durch den Marktplatz ist nun neu. Für europäische Händler sollte dies kein Problem darstellen, jedoch könnten Händler aus Drittländern nun in Zugzwang geraten.
Wie läuft die Registrierung für eine WEEE-Nummer ab?
Der reguläre Ablauf zur Registrierung einer WEEE-Nummer bleibt auch weiterhin bestehen. Da der Prozess in der Regel 8-10 Wochen in Anspruch nimmt, haben Sie sich als Händler elektronischer Waren schon in den letzten Wochen registriert. Wenn nicht, sollten Sie nun zeitnah starten und Ihre betroffenen Produkte vorsorglich aus der Marktplatzlistung deaktivieren.
Es ist davon auszugehen, dass aufgrund hoher Strafen und der Haftung des Marktplatzes, vor allem auch deutsche Marktplätze die Neuauflagen sehr strikt umsetzen und nachhalten werden. Riskieren Sie keine Sperre durch den Marktplatz!
Zur Registrierung der Nummer gehen Sie wie folgt vor:
- Legen Sie sich einen Account im Online-Portal der Stiftung EAR an
- Tragen Sie dort alle relevanten Registrierungsdaten des Artikels ein (Marke, Geräteart, bauliche sowie technische Eigenschaften)
- Stellen Sie vorhandene Auskünfte zur Garantieleistung des Geräts zur Verfügung
- Laden Sie außerdem alle notwendigen Unterlagen zum Artikel im Online-Portal hoch (z. B. ein Produktbild)
- Nach etwa 8-10 Wochen der Prüfung, werden Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag erhalten
Besonderheit für Händler auf Amazon
Auch wenn die offizielle Regelung erst zum 1.07.2023 in Kraft tritt, weist Amazon seine Händler bereits darauf hin, dass eine Eintragung der eigenen WEEE-Nummer oder der WEEE-Nummer des Herstellers des von Ihnen vertriebenen Produkts, bei den Artikeln eingetragen werden muss. Dies muss bereits bis zum 5.06.2023 erfolgen.
Amazon behält sich vor ab diesem Datum mit der Prüfung aller betroffenen Artikel zu beginnen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, sollte keine korrekte WEEE-Nummer vorliegen. Prüfen Sie hier unbedingt die Daten Ihrer Hersteller, falls Sie nur Vertreiber eines Elektro- bzw. Elektronikgerätes sind.
Sie sind mehr der visuelle Typ? Schauen Sie sich gerne unser passendes Video auf easybill TV an.
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