Bereits in unserem Beitrag „ZUGFeRD – der neue Standard für die europäische e-Rechnung“ haben wir das Thema schon einmal aufgebracht. Nun geht die Weiterentwicklung des Format, ZUGFeRD 2.1.1, an den Start. Sie müssen nichts weiter tun – das haben wir für Sie bereits erledigt. Laden Sie ganz automatisch Ihre Rechnungen im neuen ZUGFeRD 2.1.1 Format herunter und übermitteln Sie diese an Ihre Kunden (Behörden, Verwaltungen und ähnliches).
Nachfolgend haben wir noch einmal die für Sie wichtigsten Fragen zusammengestellt.
Im ZUGFeRD 2 Format werden vor allem die Anforderungen der EU-Richtlinie 2014/55/EU und der Norm EN 16931 zur elektronischen Rechnungsstellung wiedergegeben. Das konnte die erste Version bis dato nicht.
Nein. Wir behalten die Vorgehensweise zum Herunterladen des ZUGFeRD Formats wie gewohnt bei. Im Kundenstamm Ihrer Kunden wählen Sie, welches Format Sie für diesen Kunden nutzen möchten.
Nein. Da das ZUGFeRD Format ein lesbares PDF und gleichzeitig eine maschinenlesbare XML-Datei ist, muss die Rechnung wie alle elektronischen Rechnungen revisionssicher, GOBD konform etc. archiviert werden.
Nein. Es gelten die allgemein gültigen Vorgaben für Pflichtbestandteile einer Rechnung, das Design ist jedoch Ihnen überlassen.
ZUGFeRD 1 wurde vor dem Erlass der Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2016 und vor der Veröffentlichung der EN 16931 entwickelt und anschließend veröffentlicht. Diese Anforderungen finden sich nicht im Format ZUGFeRD 1 wieder. Erst ZUGFeRD 2.0 wird den Anforderungen gerecht und kann daher grundsätzlich im Rechnungsaustausch mit der öffentlichen Verwaltung verwendet werden.
Die XRechnung definiert auf nationaler Ebene zusätzlich zu den Anforderungen der EN 16931 noch 21 nationale Geschäftsregeln. Die XRechnung erfüllt die spezifischen Anforderungen der deutschen Verwaltung. ZUGFeRD wurde speziell nach den Bedürfnissen der Wirtschaft entwickelt und nimmt mit der Veröffentlichung von ZUGFeRD 2.1.1 im Profil XRechnung auch die spezifischen Anforderungen der Verwaltung in sich auf.
DATEV-Anbindung
Die DATEV hat bei der Entwicklung des neuen ZUGFeRD Standards mitgewirkt und unterstützt somit ebenfalls das Format. Die Erstellung von elektronischen Rechnungen im ZUGFeRD-Format ist mit unterschiedlichen DATEV-Anwendungen, wie z. B. DATEV connect, möglich.
ZUGFeRD 2.1.1 in easybill
easybill unterstützt die Erstellung von Rechnungen im ZUGFeRD-Format. Mit nur wenigen Schritten laden Sie Ihre Rechnungen in easybill im ZUGFeRD-Format herunter. Hinterlegen Sie zusätzlich das ZUGFerD-Format fest im Kundenstamm für solche Kunden, für die Sie dieses Format grundsätzlich benötigen. Minimieren Sie Ihren eigenen manuellen Aufwand bei der e-Rechnungsgenerierung in easybill.
Der Versand von Dokumenten erfolgt in easybill kostenfrei per E-Mail. Verwenden Sie den DATEV-Export schon in der kleinsten Variante der easybill-Pakete (BASIC-Paket).
Lesen Sie außerdem auch:
– Rechnungskorrektur via Stapelverarbeitung
– CSV-Export mit individuellen Inhalten