Die E-Rechnung in der Landwirtschaft


Ab 2025 wird die E-Rechnungspflicht in Deutschland für Unternehmen verbindlich – auch für Landwirte und Agrarbetriebe.

Landwirt steht im Obstgarten und arbeitet auf einem Laptop, neben einer Kiste voller frisch geernteter Äpfel.
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Lesezeit: ca. 5 Minuten
Aktualisiert: 22.10.24

Zusammengefasst:

Ab dem 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung auch in der Landwirtschaft verpflichtend. Sie automatisiert die Buchhaltung und minimiert Fehler. Kleinere Betriebe dürfen bis Ende 2027 weiterhin PDF- oder Papierrechnungen nutzen, ab 2028 gilt die Pflicht für alle.


Was ist eine E-Rechnung?

Ab 2025 gilt die E-Rechnungspflicht für alle Unternehmen, auch in der Landwirtschaft.

Eine E-Rechnung (elektronische Rechnung) ist mehr als nur eine Rechnung im PDF-Format. Sie wird in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format erstellt, was bedeutet, dass sie von Software direkt weiterverarbeitet werden kann. Im Gegensatz zu PDF-Rechnungen, die nur als Bild betrachtet werden können, ermöglicht die E-Rechnung einen medienbruchfreien Austausch von Daten. In Deutschland sind die gängigen Formate für E-Rechnungen XRechnung und ZUGFeRD.

Unterschied zwischen PDF-Rechnungen und E-Rechnungen

Viele Landwirte verschicken bisher ihre Rechnungen im PDF-Format. Doch eine PDF-Rechnung gilt nicht als E-Rechnung, da sie nicht maschinenlesbar ist. Eine E-Rechnung enthält zusätzliche Informationen, die automatisch von Buchhaltungssoftware verarbeitet werden können, ohne dass jemand die Daten manuell eintippen muss.

Infografik über die gesetzlichen Anforderungen an die E-Rechnung in der Landwirtschaft, mit Fokus auf die E-Rechnungspflicht ab 2025, die Bedeutung des Wachstumschancengesetzes und die Übergangsfristen bis 2028.

Gesetzliche Anforderungen an die E-Rechnung in der Landwirtschaft

Der Gesetzgeber hat klare Fristen und Vorgaben zur E-Rechnung festgelegt. Das Wachstumschancengesetz sorgt dafür, dass die E-Rechnung ab dem 1. Januar 2025 zur Pflicht wird. Dies betrifft alle Unternehmen, unabhängig davon, ob sie haupt- oder nebenberuflich geführt werden. Auch landwirtschaftliche Betriebe müssen sich auf die Änderungen einstellen.

Das Wachstumschancengesetz und seine Bedeutung für Landwirte

Das Gesetz soll den digitalen Fortschritt fördern und sorgt für einen vereinfachten Austausch von Rechnungsdaten. Für Landwirte bedeutet dies eine Neuausrichtung ihrer Buchhaltung. Geschäftspartner wie Genossenschaften und Landhändler werden zunehmend auf E-Rechnungen umsteigen, was den Austausch und die Verwaltung von Rechnungen erheblich vereinfacht. Mehr dazu findest du in unserem Ratgeber zum Unterschied zwischen XRechnung und E-Rechnung.

Übergangsfristen und Ausnahmen bis 2028

Für kleinere landwirtschaftliche Betriebe gibt es Übergangsfristen. Wer weniger als 800.000 Euro Jahresumsatz erzielt, kann bis Ende 2027 weiterhin PDF- oder Papierrechnungen nutzen. Ab dem Jahr 2028 wird die E-Rechnung jedoch für alle verpflichtend. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig auf die Umstellung vorzubereiten.


Warum die E-Rechnung besonders für die Landwirtschaft relevant ist

E-Rechnungen bieten zahlreiche Vorteile, gerade für Landwirte, die oft mit einer großen Anzahl von Belegen und Rechnungen arbeiten. Durch den Einsatz von E-Rechnungen können Buchhaltungsprozesse automatisiert und somit vereinfacht werden. Dies spart Zeit und reduziert Fehler.

1. Vereinfachung der Buchhaltung durch E-Rechnungen

Die Einführung der E-Rechnung bedeutet, dass Rechnungen direkt in das Buchhaltungssystem des Betriebs eingespielt werden können. Das erspart den mühsamen Prozess des manuellen Eingebens von Daten und sorgt für eine schnellere und genauere Abwicklung. Erfahren Sie alles zum Thema gebündelt in unserem E-Rechnung E-Book!

2. Kostenvorteile und Effizienzsteigerung

Mit der E-Rechnung können Landwirte auch Kosten sparen. Der Wegfall von Druck, Papier und Porto senkt die Ausgaben. Zudem kommen E-Rechnungen schneller beim Empfänger an, was den Zahlungsprozess beschleunigen kann. Durch die digitale Archivierung lassen sich Rechnungen außerdem einfacher finden und verwalten, was den Verwaltungsaufwand deutlich reduziert.

So implementieren Sie die E-Rechnung in Ihrem Landwirtschaftsbetrieb

Die Umstellung auf die E-Rechnung muss nicht kompliziert sein. Mit den richtigen Werkzeugen und etwas Vorbereitung kann der Übergang reibungslos erfolgen.

Welche Software wird benötigt?

Um E-Rechnungen zu erstellen und zu versenden, ist eine spezielle Software erforderlich, die Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD unterstützt. Viele Buchhaltungsprogramme bieten bereits integrierte Lösungen, die E-Rechnungen verarbeiten können. Wichtig ist es, sicherzustellen, dass die genutzte Software die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. easybill erleichtert den Einstieg durch einfache Implementierung und Rechtskonformität. So erstellen und empfangen Sie Ihre E-Rechnung in easybill.

Fazit: Warum die E-Rechnung die Zukunft der landwirtschaftlichen Buchhaltung ist

Die Umstellung auf die E-Rechnung mag zunächst eine Herausforderung darstellen, bietet jedoch klare Vorteile für landwirtschaftliche Betriebe. Durch die Automatisierung der Buchhaltungsprozesse und die Reduzierung von Fehlern wird der Arbeitsalltag erheblich vereinfacht. Mit der richtigen Softwarelösung, wie sie easybill bietet, können Landwirte den Übergang reibungslos gestalten und von den langfristigen Vorteilen profitieren. Durch die Einsparung von Zeit, Kosten und Papieraufwand wird die E-Rechnung zur unverzichtbaren Grundlage für eine moderne, effiziente Buchhaltung in der Landwirtschaft.

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 Häufige Fragen zur E-Rechnung in der Landwirtschaft

Ab 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Wer diese Anforderung nicht erfüllt, riskiert, dass Rechnungen als ungültig angesehen werden.
Bis Ende 2027 können Unternehmen unter bestimmten Bedingungen noch Papierrechnungen verwenden, doch danach werden nur noch E-Rechnungen akzeptiert.
Es gibt zahlreiche Lösungen, die sich speziell an kleine Betriebe richten. Programme wie easybill, bieten oft kostengünstige Einstiegsmöglichkeiten.
Direkt gibt es keine steuerlichen Vorteile, jedoch spart die E-Rechnung Zeit und Aufwand, was langfristig Kosten senken kann.
E-Rechnungen müssen, wie auch Papierrechnungen, mindestens 10 Jahre archiviert werden. Dabei gelten dieselben Aufbewahrungspflichten wie bei herkömmlichen Rechnungen.
Die E-Rechnung kann nahtlos in bestehende Buchhaltungsprogramme integriert werden, die Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD unterstützen. Es ist empfehlenswert, Software zu wählen, die E-Rechnungen erstellen und empfangen kann, wie beispielsweise easybill, um den manuellen Aufwand zu minimieren und Buchhaltungsprozesse effizienter zu gestalten.