Die E-Rechnung und Kleinunternehmer

So gelingt der Umstieg 2025!


Als Kleinunternehmer in Deutschland stehen auch Ihnen wichtige Veränderungen im Bereich der E-Rechnung bevor. Bis 2025 wird der Empfang der elektronischen Rechnung auch für Kleinunternehmer verpflichtend sein. Doch keine Sorge, wir haben alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst.

Ein junger Mann in einer Werkstatt trägt eine Schürze und spricht am Telefon. Er steht vor einem Computer, während im Hintergrund Werkzeuge und Fahrradzubehör zu sehen sind, was auf ein handwerkliches Geschäft hinweist.
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Lesezeit: ca. 8 Minuten
Veröffentlicht: 16.08.24

Was ist die E-Rechnung und warum wird sie Pflicht?

Die E-Rechnung (elektronische Rechnung) ist eine digitale Form der Rechnung, die den Austausch und die Verarbeitung erleichtert. Aufgrund der Vorteile hat die EU beschlossen, diese Form der Rechnungsstellung schrittweise zur Pflicht zu machen. Ab 2025 wird es für viele Unternehmer, auch Kleinunternehmer, verpflichtend sein, Rechnungen elektronisch zu erstellen und zu versenden.


  • Ab 2028 müssen Kleinunternehmen E-Rechnungen im B2B-Bereich erstellen

    Das erfordert, dass sowohl Leistende als auch Empfänger ihre Systeme anpassen, um elektronische Rechnungen zu verarbeiten. Die Umstellung bedeutet nicht nur technische Herausforderungen, sondern erfordert auch Anpassungen in den Geschäftsprozessen. Firmen sollten frühzeitig die gesetzlichen Anforderungen prüfen und passende Softwarelösungen einführen. Lesen Sie wertvolle Tipps, wie KMU’s von der E-Rechnungspflicht profitieren können.

    Die E-Rechnung: Was bedeutet das für Kleinunternehmer?

    E-Rechnung für Kleinunternehmer: Obwohl Kleinunternehmer aufgrund der Kleinunternehmerregelung in vielen Fällen von bestimmten steuerlichen Pflichten befreit sind, gilt die E-Rechnungspflicht auch für sie. Das bedeutet, dass auch Kleinunternehmer ihre Rechnungen elektronisch ausstellen und empfangen müssen. Dies betrifft sowohl die B2B-Kommunikation als auch den Handel mit öffentlichen Auftraggebern. Mehr über die E-Rechnung im B2B-Bereich!


    Wer ist von der E-Rechnungspflicht betroffen?

    Ab 2025 müssen Unternehmen und Selbstständige in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Bei Versäumnissen könnten steuerliche Vorteile entfallen.
    Als Unternehmer oder Selbstständiger ist es unerlässlich, sich rechtzeitig auf die bevorstehende Umstellung auf E-Rechnungen ab 2025 vorzubereiten. Die Einführung dieser neuen Regelung wird nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern dient auch dazu, steuerliche Vorteile zu erhalten und Sanktionen zu vermeiden.

    Eine E-Rechnungssoftware erleichtert die Umstellung und integriert sich nahtlos in bestehende Systeme. Sie automatisiert den Prozess und gewährleistet die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen.

    1. Kleinunternehmer

    Ab dem 1. Januar 2025 tritt die E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze in Kraft. Das bedeutet, dass Sie als Kleinunternehmer in der Lage sein müssen, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu versenden. Diese Umstellung ist notwendig, um die Effizienz und Transparenz im Rechnungswesen zu erhöhen.

    Übergangsregelungen: Bis zum 31. Dezember 2026 können Sie weiterhin Papierrechnungen versenden. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im B2B-Bereich E-Rechnungen nutzen. Für Kleinunternehmer mit einem Umsatz unter dieser Schwelle besteht eine Übergangsfrist bis Ende 2027.

    Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht: Kleinbetragsrechnungen: Die Pflicht zur E-Rechnung gilt nicht für Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro sowie Fahrausweise. Diese Ausnahmen erleichtern Ihnen den Übergang und reduzieren den administrativen Aufwand.

    2. Kleine und mittlere Unternehmen (KMUs)

    Einführungszeitpunkt und Anforderungen: Für KMUs wird die E-Rechnung ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend für alle steuerbaren und steuerpflichtigen inländischen B2B-Umsätze. Dies bedeutet, dass Sie sicherstellen müssen, dass Ihr Unternehmen bereit ist, elektronische Rechnungen zu erstellen und zu empfangen.

    Rechnungsformate: Die E-Rechnungen müssen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. Formate wie ZUGFeRD 2.2 und XRechnung erfüllen diese Anforderungen und ermöglichen eine reibungslose Integration in bestehende Systeme.

    Meldesystem: Ein elektronisches Meldesystem für nationale B2B-Umsätze wird später eingeführt, um den EU-Vorgaben zu entsprechen. Dies erfordert zusätzliche Anpassungen deiner IT-Infrastruktur.Übergangsregelungen Papierrechnungen können bis Ende 2026 weiterhin genutzt werden, danach jedoch nur noch mit Zustimmung des Empfängers. Eine vollständige Umstellung auf die E-Rechnung muss bis spätestens 2028 erfolgen.

    3.Selbstständige und Freelancer

    E-Rechnungspflicht und gesetzliche Vorgaben: Als Selbstständiger oder Freelancer sind Sie ab dem 1. Januar 2025 verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen und zu empfangen. Achten Sie darauf, dass Ihre Rechnungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

    Rechnungsformate und Automatisierung Nutzen Sie strukturierte elektronische Formate, die eine vollautomatische Verarbeitung ermöglichen. Dies reduziert den manuellen Aufwand und minimiert Fehler.

    Übergangsregelungen Bis Ende 2026 können Sie weiterhin Papierrechnungen nutzen. Diese Übergangszeit gibt Ihnen die Möglichkeit, sich schrittweise auf die neuen Anforderungen einzustellen.

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    Technische Voraussetzungen und Formate

    Strukturiertes Format

    E-Rechnungen müssen in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt werden, das der europäischen Norm EN 16931 entspricht. Beispiele für solche Formate sind XRechnung und ZUGFeRD 2.2. Diese Norm sorgt dafür, dass die E-Rechnungen standardisiert und leicht verarbeitbar sind.

    Formatvereinbarungen

    Kleinunternehmer können mit ihren Geschäftspartnern auch eigene Formate für E-Rechnungen vereinbaren. Diese individuellen Formate müssen jedoch entweder den europäischen Normen entsprechen oder interoperabel sein. Das bedeutet, dass sie kommutierbar mit den vorgeschriebenen Formaten sein müssen, um eine reibungslose Verarbeitung zu gewährleisten.

  • Wichtige Details zur E-Rechnungspflicht 2025

    Ab dem Jahr 2025 wird die E-Rechnung in Deutschland für alle Unternehmen zur Pflicht, einschließlich der Kleinunternehmer. Diese Maßnahme soll die Effizienz in der Rechnungsabwicklung steigern und die Papierflut in den Unternehmen verringern. Für Kleinunternehmer bedeutet dies:

    E-Rechnung 2025 Kleinunternehmer: Ab 2025 müssen alle Rechnungen, die Sie an Geschäftskunden oder öffentliche Auftraggeber ausstellen, in elektronischer Form vorliegen.

    E-Rechnung empfangen Kleinunternehmer: Auch der Empfang von E-Rechnungen wird zur Pflicht. Kleinunternehmer müssen sicherstellen, dass sie die technischen Voraussetzungen für den Empfang von elektronischen Rechnungen erfüllen.

    Vorteile der E-Rechnung: Neben der gesetzlichen Verpflichtung bietet die E-Rechnung zahlreiche Vorteile wie schnellere Zahlungsabwicklung, geringere Fehlerquote und eine bessere Nachvollziehbarkeit.

  • E-Rechnung erstellen

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    easybill ermöglicht Ihnen die einfache Umstellung Ihrer Rechnungen in das neue Format und eine schnelle Teilnahme am E-Invoicing. Einfach erstellte Rechnungen können mit wenigen Klicks umgewandelt werden – ganz easy mit easybill!

    • 1

      Erstellen Sie wie gewohnt eine Rechnung in easybill

    • 2

      Tragen Sie die für eine XRechnung erforderlichen Felder ein

    • 3

      Laden Sie das Dokument im XRechnungsformat herunter oder versenden Sie es per E-Mail

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    Fragen rund um die E‑Rechnung


    Welche Konsequenzen drohen Unternehmen, wenn sie die E-Rechnungsanforderungen nicht rechtzeitig erfüllen?

    Unternehmen, die die Anforderungen für E-Rechnungen nicht fristgerecht umsetzen, riskieren, in der digitalen Transformation zurückzubleiben. Dies kann zu einem Verlust von Marktanteilen und einem geschwächten Wettbewerbsvorteil führen. Eine verspätete Anpassung kann zudem finanzielle Verluste und einen Imageverlust zur Folge haben. Daher ist es entscheidend, sich frühzeitig mit der Umstellung auf E-Rechnungen zu befassen, um diese Risiken zu minimieren.

    Was muss ich als Rechnungssteller einer E-Rechnung beachten?

    Erfragen Sie beim öffentlichen Auftraggeber immer die notwendige Leitweg-ID zur Angabe in Ihrer elektronischen Rechnung. Auch sollten Sie nach dem Zusendungsweg fragen, ob der Erhalt der E-Rechnung per E-Mail oder über ein Onlineportal mit Upload-Funktion vorgesehen ist.

    Was muss ich beachten bezüglich Größe der Datei und Umfang (Anhänge)?

    Bei den meisten Anbietern findet sich eine Größenvorgabe von max. 15 MB. In wenigen Ausnahmen können es auch 10MB sein. Hinterfragen Sie dies bevor Sie die E-Rechnung anlegen. Anhänge werden meist mit bis zu 200 Seiten unterstützt.

    Gilt auch für die E-Rechnung die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren?

    Ja und sie muss als elektronische Rechnung auch originär elektronisch aufbewahrt werden. Hier gilt die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von mindestens 10 Jahren. Die Rechnungen müssen über den genannten Zeitraum lesbar bleiben und revisionssicher aufbewahrt werden.

    Unterstützt easybill die Erstellung einer E-Rechnung?

    easybill unterstützt derzeit die Erstellung von Rechnungen im ZUGFeRD-Format und als XRechnung. Als Grundlage für die E-Rechnung kann derzeit die XRechnung 2.3 (B2G) verwendet werden und im B2B-Bereich das ZUGFeRD 2.2 PDF-Format.

    Viele weitere Fragen zur E-Rechnung finden Sie in unserem FAQ

    Weitere häufig gestellte Fragen zur elektronischen Rechnung

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