Differenzbesteuerung

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Lesezeit: ca. 3 Minuten
05. Juli, 2022

  • Differenzbesteuerung einfach erklärt: Was versteht man darunter?

    Als Unternehmer kaufen Sie gewerblich Gebrauchsgüter ein und verkaufen diese an Ihre eigenen Kunden weiter. Sogenannte Wiederverkäufer können unter bestimmten Umständen die Differenzbesteuerung anwenden und damit steuerlich profitieren. Was genau die Differenzbesteuerung ist und welche Voraussetzungen dabei gelten, lesen Sie hier.

  • Mit dem Begriff Differenzbesteuerung ist gemeint, dass Wiederverkäufer auf bestimmte Waren eine geringere Umsatzsteuer zahlen müssen. Die Umsatzsteuer gilt in diesem Fall nur für die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis. Die Differenzbesteuerung ist damit eine besondere Besteuerungsform für bestimmte Waren. Geregelt ist die Differenzbesteuerung in § 25a des Umsatzsteuergesetz (UStG).

    Danach gilt die Differenzbesteuerung bei der Lieferung von Gebrauchtgegenständen, wie zum Beispiel Antiquitäten, Sammlerstücken oder Kunstgegenständen. Aber auch beim Handel mit Gebrauchtwaren (gebrauchten körperlichen Gegenständen) kommt die Differenzbesteuerung zum Einsatz.

Differenzbesteuerung für den Wiederverkauf


Mit der Differenzbesteuerung will man vermeiden, dass für den Gegenstand noch einmal die Umsatzsteuer in voller Höhe fällig wird. Der volle Wert der Umsatzsteuer wurde ja bereits schon einmal beglichen, als die Ware ursprünglich gekauft wurde. Daher setzt man die Umsatzsteuer bei der Differenzbesteuerung eben nur für die Differenz zwischen Einkaufs- und Wiederverkaufspreis an.

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Die Voraussetzungen der Differenzbesteuerung


Wie bereits erwähnt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, damit Verkäufer diese Art der Besteuerung überhaupt anwenden können. Diese sind: 

  • Die Ware muss im Gemeinschaftsgebiet, also innerhalb der Europäischen Union, gekauft worden sein.
  • Sie als Käufer haben beim Erwerb des Gebrauchsgegenstandes keine Umsatzsteuer gezahlt.
  • Sie selbst als Wiederverkäufer handeln gewerbsmäßig oder versteigern die erworbenen Gegenstände öffentlich.



Beispiel für die Differenzbesteuerung

Treffen die genannten Voraussetzungen zu, kann die Differenzbesteuerung angewandt werden. Folgendes Beispiel erläutert die Anwendung in der Praxis:

Gehen wir davon aus Sie kaufen von einer Privatperson im EU-Ausland einen gebrauchten PKW. Der Verkäufer möchte für den Wagen noch 20.000 Euro von Ihnen erhalten. Da der Verkäufer eine Privatperson ist, wird für den Kauf keine Vorsteuer fällig. Nach ein paar Wochen verkaufen Sie den Wagen in Deutschland weiter. Sie finden einen Käufer, der 25.000 Euro für den Wagen zahlt. Nun kommt die Differenzbesteuerung ins Spiel. Gemäß § 25a UStG müssen Sie lediglich auf die Differenz zwischen Einkauf- und Verkaufspreis Umsatzsteuer zahlen. Im konkreten Fall sind das

25.000 Euro – 20.000 Euro = 5.000 Euro

Statt also den gesamten Betrag versteuern zu müssen, werden nur 5.000 Euro versteuert. Die Umsatzsteuer beläuft sich in diesem Fall auf 950 Euro. Zum Vergleich: Wenn der gesamte Betrag versteuert worden wäre, hätten Sie 4.750 Euro Umsatzsteuer zahlen müssen. 

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