Kleinunternehmer-Rechnung erstellen

Lernen Sie easybill kennen
Startseite » Ratgeber » Kleinunternehmer – Rechnung erstellen

Lesezeit: ca. 4 Minuten
08. Mai, 2023

Ab wann gelten Sie als Kleinunternehmer?

Voraussetzungen


  • Wie erstelle ich eine steuerlich konforme Kleinunternehmer-Rechnung?

    In Ihrer Startup-Phase oder im Zuge der Neugründung sollten Sie sich mit Ihrem Steuerberater über die verschiedenen Optionen Ihres Unternehmens besprechen. Lohnt sich für Ihr Vorhaben die Kleinunternehmerregel? Was spricht dafür und was dagegen?

  • easybill unterstützt Sie bei der rechtskonformen Erstellung von Rechnungen ohne Umsatzsteuer. Nutzen Sie Dokumentenvorlagen im Account, Formulierungen und kostenlosen Rechnungsvorlagen für Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer zum Download.

Welche Voraussetzungen gelten für die Kleinunternehmer – Rechnung?


Der §19 UStG definiert exakt was die Voraussetzungen sind, um sich als Kleinunternehmer registrieren zu können. Die Kleinunternehmer-Regelung soll als Vereinfachung für Unternehmen gelten, vor allem wenn Sie gerade erst Ihr Business gründen.

Entscheidend ist daher der Umsatz Ihres Gründungsjahres und des laufenden Geschäftsjahres. Hier sollten Sie die Umsatzgrenze von 22.000 Euro im Gründungsjahr und 50.000 Euro im laufenden Geschäftsjahr nicht überschreiten.

Sofern diese Grenzen eingehalten werden, sind Sie vom Ausweis der Umsatzsteuer in Ihren Rechnungen befreit.

 Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer

Worin liegt der Unterschied zwischen Freiberufler und Selbständigkeit

Verzicht auf die Kleinunternehmer-Regelung


Unabhängig von der Rechtsform, kann jedes Unternehmen die Kleinunternehmerregelung nutzen. Aber genauso können Sie natürlich auch freiwillig auf diese Vereinfachung verzichten.

Warum sollten Sie hierauf freiwillig verzichten?

Wer keine Umsatzsteuer ausweisen muss, kann entsprechend auch vom Vorsteuer-Abzug bei seinen eigenen Rechnungen keinen Gebrauch machen.

Wenn es sich für Sie lohnt diesen Vorteil zu nutzen, sollten Sie freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.

Beachten Sie hierbei ebenfalls, dass wenn Sie freiwillig verzichten, Sie an diese Entscheidung für insgesamt 5 Jahre an Ihre Entscheidung gebunden sind!



easybill-rechtskonforme-rechnung-schreiben

Wie erstellen Sie die Kleinunternehmer – Rechnung
steuerlich konform mit easybill


easybill macht es Ihnen leicht. Dadurch, dass Sie schon bei der Account-Einrichtung festlegen, dass Sie ohne Mehrwertsteuer-Ausweis arbeiten, sind alle Dokumentenvorlagen darauf ausgerichtet, reine Nettopreise zu verwenden.

Durch die Befreiung der Umsatzsteuer dürfen Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Da Sie keinem Vorsteuerabzug unterliegen, darf weder ein Umsatzsteuerbetrag, noch ein Umsatzsteuersatz auf der Rechnung aufgeführt werden.

Einen Hinweis sollten Sie dennoch sichtbar aufführen, dass Sie gemäß §19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) keine Umsatzsteuer ausweisen. Einen vorgeschriebenen Wortlaut gibt es hier jedoch nicht.

Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer
Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer

Wie versenden Sie die Kleinunternehmer-Rechnung korrekt?


So übermitteln Sie Ihre Daten richtig

Sie haben Ihre steuerfreie Rechnung in easybill erstellt, aber was dann? Wie gelangt die Rechnung nun zu Ihrem Kunden?

  • Postversand: Drucken Sie Ihre Dokumente nach der Erstellung aus oder nutzen Sie den Post-Service von easybill. Wir drucken und fakturieren die Rechnungen für Sie.

  • E-Mail Versand: Profitieren Sie vom kostenfreie E-Mail Versand für jegliches Dokument in Ihrem easybill-Account. Durch Einbindung Ihres eigenen Postausgangsservers versenden Sie Ihre Mails direkt hierüber und nicht über den easybill-Server.

  • Fax-Versand: Auch diesen Service unterstützt easybill. Versenden Sie Dokumente direkt aus dem Account heraus per Fax an Ihre Kunden. Selbstverständlich steht Ihnen hier ein Übermittlungsprotokoll zur Verfügung.

  • Wichtig für alle Übermittlungswege ist nur, dass Ihre Dokumente echt, der Inhalt unverändert und das gesamte Dokument lesbar für Ihren Kunden ist. Dann stehen Sie immer auf der sicheren Seite!

FAQ

Häufig gestellte Fragen
rund um die Kleinunternehmer-Rechnung

Gibt es Pflichtangaben für die Kleinunternehmer-Rechnung?

Ja, im Grunde sind die Pflichtangaben identisch einer Rechnung mit Steuerausweis. Lediglich der Umsatzsteuer-Anteil entfällt und der Hinweis auf die in Anspruch genommene Kleinunternehmerregel -im besten Fall mit Verweis auf §19 UstG – sollte aufgenommen werden.

Wie korrigiere ich eine Kleinunternehmer-Rechnung korrekt?

Es kommt hierbei darauf an, ob das Dokument bereits verbucht wurde oder nicht. Ist die Rechnung noch nicht verbucht, kann sie umgeschrieben und neu ausgestellt werden. Ist sie bereits verbucht, sollte eine Storno-Rechnung ausgestellt werden. easybill empfiehlt in beiden Fällen einen Storno und eine neue Rechnung, damit Sie absolut sicher sind.

Stellt easybill eine Musterrechnung für Kleinunternehmer zur Verfügung?

Ja, auf der easybill-Website finden Sie im Service-Bereich auch unsere kostenfreien Vorlagen zum Download. Hier steht Ihnen sowohl eine steuerfreie Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer, als auch weitere steuerfreien Vorlagen für Angebote, Aufträge etc. zur Verfügung.

Gibt es eine gesonderte Aufbewahrungsfrist für steuerfreie Rechnungen?

Nein. Auch die Rechnungen eines Kleinunternehmers unterliegen einer Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Der § 14b UStG regelt diese Fristen. Sowohl Eingangs-, als auch Ausgangsrechnungen müssen über diesen Zeitraum von Ihnen aufbewahrt werden und jederzeit zur Einsicht zur Verfügung stehen.

easybill.|Rechnungen.| online schreiben.|

Rechnungsprogramm für Kleinunternehmer

Schreiben Sie Angebote und Rechnungen als Kleinunternehmer einfach online mit dem Rechnungsprogramm von easybill.

Jetzt kostenlos testen