Rechnungen für Ferienwohnungen/-häuser

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Lesezeit: ca. 2 Minuten
31. Juli, 2023

Damit Ihr Mietgeschäft reibungslos läuft

Die wichtigsten Details für Ihre Rechnungen im Blick behalten


  • Besondere Inhalte für Rechnungen für
    Ferienwohnungen?

    Sie sind Anbieter einer oder mehrerer Ferienwohnungen oder -häuser und müssen hierfür natürlich auch Rechnungen ausstellen.

  • Erfahren Sie alles Wissenswerte rund um Ihre Rechnungserstellung. Automatisieren Sie Ihre Angebote und Rechnungen. Verwalten Sie Ihre Kunden und Dokumente im gleichen System.

Umsatzsteuerliche Besonderheiten für Ferienwohnungen


In Abhängigkeit des Standortes Ihrer Ferienwohnung oder Ihres Ferienhauses sollten Sie die lokalen steuerlichten Pflichten stets prüfen.

In einigen Ländern bestehen Sonderregelungen, bzw. reduzierte Umsatzsteuer-Vorgaben für Beherbergungsdienstleistungen.

Auch in der Besteuerung von bestimmten Dienstleistungen oder Zusatzleistungen wie etwa das Frühstück, das in Ihrem Mietangebot inkludiert ist, gibt es von Land zu Land andere gesetzliche Vorgaben.

Bleiben Sie hier im Austausch mit Ihrem Steuerberater oder Ihrem Finanzamt.


Welche Pflichtangaben gibt es für die Rechnung?


Natürlich unterscheidet sich eine Rechnung für Ferienwohnungen im Grunde nicht von jeglicher regulären Rechnung. Dennoch sollten Sie auf folgende Details ein Augenmerk legen und es nicht unerwähnt lassen:

  • vollständige Kontaktdaten von Rechnungsempfänger und Rechnungsaussteller
  • Rechnungsnummer und Rechnungsdatum
  • Steuernummer und/oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • transparente Leistungsbeschreibung für Rechnungsempfänger und auch Finanzamt
  • Preisangaben, Rabatte, Skonto, Nebenkostenabrechnungen etc.
  • Zahlungsmethoden, Zahlungsfristen und Bankdaten
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Wie hoch ist die Mehrwertsteuer

Unterschied: Privatreisende und Geschäftsreisende?

Für Privatreisende sind die bereits genannten Pflichtangaben wichtig. Für Geschäftsreisende haben die Angaben auf Ihren Rechnungen noch einmal eine ganz andere Bedeutung. Hier gilt Folgendes zu beachten:

  • Die vollständige korrekte Adresse und die Angabe der Umsatzsteuer ID/Steuernummer machen den Vorsteuerabzug geltend. Die ausgewiesene Umsatzsteuer kann somit in der Umsatzsteuervoranmeldung des Geschäftsreisenden geltend gemacht werden. Durch den Vorsteuerabzug reduziert der Reisende den tatsächlich zu zahlenden Umsatzsteuerbetrag.

  • Die Angaben in der Leistungsbezeichnung sollten so detailliert beschrieben sein, dass der Geschäftsreisende hiermit den Geschäftszweck klar herausstellen kann.

  • Sollten bestimmte Übernachtungsdienstleistungen in einigen Ländern als steuerfrei anerkannt sein, so müssen die Steuerbefreiung auf der Rechnung klar angegeben sein und ggf. müssen weitere Details erklärend aufgeführt werden.

  • Registrieren und steuerkonforme Rechnung erstellen

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