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29. September, 2022
Recht auf Gewährleistung bei Reklamation
Was passiert bei einer Reklamation?
Sie sind sich nicht sicher, wie sich die Reklamation definiert? Reklamation bedeutet, dass ein Verbraucher von seinem Recht auf Gewährleistung Gebrauch macht. Dies kann er dann tun wenn ein Sachmangel an einem erworbenen Produkt besteht. Dieser Sachmangel muss jedoch schon vorhanden sein, bevor es zur Übertragung oder Übergabe des Produkts an den Verbraucher kam.
Die Beschaffenheit des Produktes wurde im Regelfall schon beim Zustandekommen des Kaufvertrages von beiden Parteien festgelegt.
Richtig reklamieren: Widerruf oder Garantie?
Hier gibt es wesentliche Unterschiede! Ihnen ist noch nicht klar, worin diese bestehen? Wir erläutern sie gerne.
Widerrufsrecht
- bis 2 Wochen nach Kaufvertrag kann von diesem zurückgetreten werden
- ohne Angabe von Gründen möglich
- Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf Mängel, die vor dem Kauf/ der Produktübertragung bestanden, aber erst später festgestellt wurden
Garantie
- Freiwillige Gewährleistung des Unternehmers (zum Beispiel durch Umtausch der Ware)
- Gewährleistung trifft auch für Schäden/Mängel zu, die erst nach dem Kauf oder nach der Übertragung des Produkts zustande kommen
- zeitlich unbegrenzt, bzw. durch Vorgabe des Unternehmers bestimmt
Beschwerde-Management
Was ist der Unterschied zwischen einer Reklamation & Beschwerde?
Auch eine Beschwerde ist definitiv von einer Reklamation abzugrenzen. Eine reine Beschwerde ist lediglich der emotionale Ausdruck eines Kunden oder eines Käufers über seine Unzufriedenheit mit dem Verkäufer oder über eine erworbene Ware. Eine Reklamation hingegen muss sich immer auf einen konkreten Tatbestand rund um ein Produkt handeln.
Eine Beschwerde ist nicht gleichzusetzen mit einer Reklamation!
Gibt es eine Reklamationsfrist?
Ja, anders als bei den Garantiefällen, die jeder Unternehmen selbstständig und freiwillig festlegen kann, gilt für das Reklamationsrecht eine gesetzliche Frist von exakt zwei Jahren. Innerhalb dieser Zeit müsste eine Reklamation gemeldet werden, ansonsten tritt die Reklamationsverjährung in Kraft.
Dennoch muss nachgewiesen werden können, dass es sich um einen Sachmangel handelt, der bereits bei Übertragung des Produkts oder zum Zeitpunkt des Kaufs bestand. Nach den zwei Jahren Gewährleistungsfrist besteht kein Anspruch auf Austausch der Ware oder Instandsetzung.
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